Die Würde des Menschen ist unantastbar: Offener Brief zur möglichen Wahl von Prof. Dreier zum Bundesverfassungsrichter

Herrn Jens Böhrnsen
Bürgermeister und Präsident des
Senats der Freien Hansestadt Bremen
Herrn Günther H. Oettinger
Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg

31.01.2008

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Senatspräsident Böhrnsen,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Oettinger,der Bundesrat soll am 15. Februar einen neuen Richter und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts wählen. Für dieses Amt ist von der SPD Herr Prof. Horst Dreier vorgeschlagen worden. Als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts ist ein Aufrücken in die freiwerdende Position des Präsidenten des Gerichts sehr wahrscheinlich - eine für unseren Staat sehr hervorgehobene Position.

Als Menschenrechtsorganisation, die sich für das absolute Folterverbot einsetzt und die Unantastbarkeit der Menschenwürde als Grundlage unseres Staatswesens ansieht, fordern wir von allen Repräsentanten des Staates, den Kern der Verfassung zu schützen und zu verteidigen.

Wir wenden uns gegen jede Aufweichung des Folterverbots und kritisieren deshalb die Kommentierung von Prof. Dreier zum Schutz der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG. Prof. Dreier stellt in RN 133 (Grundgesetz Kommentar, 2. Auflage, Band I, von 2004) fest, dass in Fällen, in denen nur noch die Würde des Opfers oder die des Täters verletzt werden kann, der „Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen“ sei. Diese Formulierung legt nahe, dass die Würde ein „Gut“ ist, welches in Fällen, bei denen die Würde des einen Menschen und die Würde eines anderen Menschen betroffen ist, abwägbar sei. Daraus ergibt sich in diesen Ausnahmesituationen eine Kollision zwischen der Achtungspflicht des Staates bezüglich der Menschenwürde und der Schutzpflicht, die sich für den Staat aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt. Die Achtungspflicht enthält dabei für den Staat unüber-schreitbare Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz am 15. Februar 2006 diese Position deutlich bekräftigt. Wir haben Herrn Prof. Dreier aufgefordert, sich anlässlich seiner möglichen Wahl unmissverständlich zur Unantastbarkeit der Menschenwürde zu äußern. Eine Antwort darauf haben wir nicht erhalten.

Ein Richter, der den Schutz der Menschenwürde nicht eindeutig verteidigt und damit in der Konsequenz auch das absolute Folterverbot relativiert, ist für die Aufgabe eines Verfassungsrichters, oder gar eines Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der den Kern der Verfassung zu verteidigen hat, nicht geeignet.

Angesichts dieser gravierenden Bedenken fordern wir Sie auf, von der Wahl Prof. Dreiers zum Richter am Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Lochbihler
Generalsekretärin

amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.

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